Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rauriser Hochalmbahnen AG

An alle Skifahrer!

Skipiste gesperrt: Hinweis, dass eine Skipiste oder Route aus Sicherheitsgründen aller Art (Steine, Vereisung, Lawinengefahr etc.) gesperrt ist. Das Fahren außerhalb markierter Pisten und in den Wäldern bzw. Waldkulturen ist strengstens untersagt!

Lawinengefahr:

Die Tafel mit der Lawinenhang steht im freien Gelände an jenen Stellen, wo unter Umständen Lawinengefahr bestehen kann. Sie dient als dauernde Warnung und ist eine Ergänzung der Lawinenwarnblinkleuchten bei den Panoramatafeln. 

Gelbes Blinklicht:

Akute Lawinengefahr abseits gesicherter Skipisten! Gesperrte Anlagen und Pisten: Die Betriebsleitung behält sich vor, Anlagen und Pisten bei Auftreten von technischen Schwierigkeiten, Sturm etc. kurzfristig zu sperren. Für diese Fälle sowie bei unvorhergesehener Abreise besteht kein Anspruch auf Rückvergütung bzw. Verlängerung.

Pisten- und Rettungsdienst:

Der Pisten- und Rettungsdienst überwacht nur die markierten und geöffneten Pisten. Unfallmeldestellen sind alle Liftstationen. Wir bitten bei Wahrnehmung von Unfällen um genaue Angabe über den Unfallort (Pistenbezeichnung, Abfahrtsnummer usw.). Sie helfen damit den Verunglückten so schnell wie möglich zu bergen. Die letzte Kontrollfahrt des Pistendienstes startet ca. 15 Min. nach Betriebsschluss der jeweiligen Bahnanlage. Den Anweisungen des Pistendienstes ist dabei Folge zu leisten und die Pisten sind zügig bis ins Tal abzufahren und zu verlassen. Bergungskosten der Pistenrettung betragen € 120,00.

Betriebszeiten:

Die Betriebszeiten unserer Anlagen entnehmen Sie bitte den Hinweisen bei den einzelnen Zustiegsstellen, diese können von den allgemein angegebenen, durch verschiedene Einflüsse abweichen. In der Regel fahren wir von 9:00 - 16:00 Uhr mit unseren Anlagen.

Allgemein:

Die Skipässe sind nicht übertragbar und auf Verlangen des Kontrollpersonales vorzuweisen. Nachträglicher Umtausch, sowie Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer sind nicht möglich. Die einzelnen Leistungen, zu denen Skipässe berechtigen, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Im Übrigen gelten die für die einzelnen Bahnen/Lifte gültigen Beförderungsbedingungen.

Rückvergütung:

Nur nach Unfällen oder Krankheit mit unverzüglicher Vorlage eines ärztlichen Attests und des Skipasses. Keine Rückvergütung für Begleitpersonen. Rückvergütung ab dem Tag der Hinterlegung des Skipasses bei einer Skipasskassa. Rückvergütet wird der Differenzbetrag zum Preis eines Skipasses mit der Dauer der abgelaufenen Tage bis zur Hinterlegung. Als Benützungstage gelten die Tage vom ersten Tag der Gültigkeit des Skipasses bis zu dessen Hinterlegung. Keine Rückvergütung bei vorzeitiger Abreise, Stillstand der Bahnen aufgrund von Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen, wie Witterung, Elementarereignisse u.a. sowie bei Stillstand einzelner Anlagen oder Sperrung von Skiabfahrten. Nach Ablauf von 8 Wochen nach Kauftag erfolgt keine Rückvergütung mehr.

Kartenverlust und beschädigte Karten:

Verlorene Skipässe für 1 und 2 Tage werden nicht ersetzt. Verlust eines Skipasses mit einer Gültigkeit von mindestens 3 Tagen: gegen Vorlage des Kaufbeleges und der Kartennummer wird eine Ersatzkarte ausgestellt. Bearbeitungsgebühr € 10,00. Beschädigte Karten werden nicht zurückgenommen. Nicht funktionierende Karten werden ausgetauscht.

Nachträglicher Umtausch/Verlängerungen:

Ein nachträglicher Umtausch von bereits benützten Karten ist nicht möglich. Verlängerungstage - ab eines 3 Tagesskipasses, werden mit 5% Ermäßigung zum anzuwendenden Kartenpreis berechnet.

Missbrauch von Skipässen lohnt sich nicht:

Skipässe egal welcher Gültigkeitsdauer sind nicht übertragbar, die Person welche den Skipass mit ihrem Ersteintritt entwertet, dieser Personen wird der Skipass zugeschrieben. Jede missbräuchliche Verwendung von Skipässen/Saisonkarten einschließlich einer Verwendung durch Dritte wird geahndet. Verloren gemeldete Skipässe sind an den Lesern gesperrt. Um dem Missbrauch von Skipässen vorzubeugen, werden ständig Kartenkontrollen im Skigebiet durchgeführt! Wer im Skigebiet ohne gültigen Skipass angetroffen wird, hat mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:

  • Kauf einer Tageskarte zum Normalpreis
  • Es wird eine Geldbuße in Höhe von € 20,00 eingehoben
  • Eine Anzeige wegen des Verdachtes auf Erschleichung einer Leistung (§ 149 StGB) bzw. des Verdachtes des Betruges (§ 146 StGB), behält sich die Rauriser Hochalmbahnen AG vor. 

Skitourengeher:

Alle Pisten des Skigebietes sind täglich von 17:00 - 07:30 Uhr laut Verordnung der Marktgemeinde Rauris mit Beschluss der Gemeindevertretung gesperrt. Am Freitag sind für das Nachttourengehen Pistenabschnitte lt. Auhang an den Liftstationen bis 22:00 Uhr davon ausgenommen. Ab 22:00 Uhr gilt wieder die komplette Pistensperre.

Pistengehen:

Das Begehen der Skipisten während der Betriebszeiten ist nicht verboten. Aufgrund der aus Platzmangel fehlenden Aufstiegskorridore wird aber ein Aufstieg entlang der Skipisten nicht empfohlen.

Rettungshubschrauber:

Die professionelle Crew garantiert eine sofortige medizinische Versorgung und sorgt mit dem Rettungshubschrauber für einen raschen Transport in eines der nächstgelegenen Krankenhäuser oder auf Wunsch in eine der regionalen Spezialkliniken. Der Abtransport mittels Hubschrauber wird separat durch das Flugunternehmen verrechnet. Alle Einsätze werden von der Pistenrettung koordiniert.

Skibus:

Skipassbesitzer sind berechtigt den Skibus kostenlos zu nützen. Zu Saisonbeginn und Saisonende eingeschränkter Bustransfer.

Die Beförderung von Hunden.

Hunde auf Pisten sind verboten. Für die Beförderung mit der Gondel wird ein Entgelt eingehoben.

Digitalaufnahmen:

Wir möchten darauf hinweisen, das an den Kontrollstellen im Tal, Aufnahmen des Ersteintrittes und der Folgeeintritte zu Kontrollzwecken gemacht werden. Die Bilder werden nicht archiviert und für keine anderen Zwecke verwendet.

Webshop: 

besondere Bedingungen für den elektronischen Bestell- und Kaufvorgang: Eine Buchungsmöglichkeit besteht nur nach vollständiger und korrekter Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandenen Pflichtfelder. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ermäßigungen die im selben Zeitraum beim Direktkauf eingeräumt angeboten werden. Der Kunde ist für die korrekte Eingabe der Daten, insbesondere der Datenträgernummer, allein verantwortlich und nimmt zur Kenntnis, dass bei fehlerhafter Eingabe die Freischaltung des Datenträgers nicht funktioniert. Beachten Sie dazu die Bedienungsanleitung. Die Datenträgernummer (WTP Nummer) befindet sich auf der Key Card. Vertragsabschluss: Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Bestellvorgang nach Bestätigung des Bezahl-Buttons nicht mehr storniert oder rückgängig gemacht werden kann. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der kauf mit dem Button "unwiderruflich kaufen" bestätigt wird.

Echt.Fair.Ticket - Online Shop:

Die auf der Website www.hochlmbahnen.at angebotenen Online Tickets stellen ein unverbindliches und freibleibendes Kaufangebot dar. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive 10% Mehrwertsteuer. Durch die Online Bestellung eines Tickets kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande. Nach der Zahlung per Kreditkarte werden die Tickets als Voucher per Email versendet. Die Voucher können an den Kassen der Rauriser Hochalmbahnen in das entsprechende Ticket umgetauscht werden. Ist kein Datenträger zum Aufladen vorhanden fallen für die Keycard Euro 2,00 Gebühr an.

Bei den Vouchern ist zu beachten, dass diese mit einem fälschungssicheren Code übermittelt werden. Da der Voucher selbst ausgedruckt werden kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Der erste eingelöste Voucher wird als das Original angesehen und wird sofort nach dem Einlösen von den Rauriser Hochalmbahnen entwertet. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, handelt es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat. Verlorene Voucher werden nicht ersetzt. Auch können Voucher nicht gegen Barauszahlung zurückgegeben werden.

Datenschutz:

Uns ist die Sicherheit Ihrer Daten wichtig. Wir verwenden sie ausschließlich zweckgebunden und geben sie nur dann an Dritte weiter, sofern diese in unserem ausdrücklichen Auftrag zur Zweckerfüllung beitragen. Nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Datenschutzgesetz (LINK) bzw. dem Bundesgesetzblatt 2017/120 (LINK) der Republik Österreich mit endgültiger Wirksamkeit 25.5.2018 haben Nutzer das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die personenbezogenen Daten zu erhalten, die wir über sie gespeichert haben. Zusätzlich hat jeder Kunde bzw. Nutzer jederzeit das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung ("Recht auf Vergessenwerden") seiner personenbezogene Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungs- oder Meldepflichtpflicht entgegensteht.

Sollten wir unserer Datenschutzpflicht nicht fristgerecht nachkommen, wenden Sie sich mit ihrer Beschwerde bitte an die:

Österreichische Datenschutzbehörde

Wickenburggasse 8
A-
1080 Wien
Telefon: +43 1 52 152-0
E-Mail: dsb@dsb.gv.at

Information gemäß $ 24 DSG 2000 zu "Photocomapare":

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftkarteninhabers / der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden.

Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten zu erwerben, welche technisch so konifiguriert sind, dass beim Durchschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss.


Jugendmedienschutzverpflichtung_2021.pdf

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